AG Textilverbund peace |
Arbeitsgemeinschaft Textilverbund (AG Textilverbund) ist ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen, die sich auf Textilrecycling spezialisiert haben. Unter Textilrecycling versteht man das Einsammeln, Sortieren, Aufbereiten und die Weiterverwertung von Altkleidern, -schuhen und anderen Haushaltstextilien.
Weltweit
werden Alttextilien und -schuhe eingesammelt und wiederverwertet. Dazu
werden insbesondere Altkleidersammelcontainer eingesetzt, die auf
verschiedenen angemieteten Flächen aufgestellt werden. Nachdem die
Textilien eingesammelt wurden, werden sie sortiert, wiederverwertet und
teilweise recycelt.
AG Textilverbund Halle |
Jährlich werden 750 000 Tonnen Alttextilien und -schuhe in Deutschland aussortiert. Was passiert nun mit den aussortierten Textilien?
Die gesammelten Alttextilien werden in Güteklassen sortiert. Die gut
erhaltenen Textilien und Schuhe werden weiter verkauft, weniger gut
erhaltene zu Putzlumpen oder anderen Faserstoffen verarbeitet. Insgesamt
sind es etwa nur 40 % aller gesammelten Altkleider, die weiter verkauft
werden können. Die überschüssigen Alttextilien werden entweder zu
Putzlumpen oder anderen Faserstoffen weiterverarbeitet oder fachgerecht
entsorgt.
Altkleidersammlungen
werden grundsätzlich in zwei Sparten eingeteilt. Es gibt gemeinnützige
Organisationen, die Sammlungen durchführen lassen und
Wirtschaftsunternehmen, die Sammlungen in Eigenregie durchführen.
Gewerblich ist eine Sammlung dann, wenn nicht eine karitative
Organisation auf den Containern als Sammler gekennzeichnet wird, sondern
ein Wirtschaftsunternehmen. Die gemeinnützigen Sammlungen werden in der
Regel im Namen eines Vereins durchgeführt. Auch die gemeinnützigen
Organisationen beauftragen Wirtschaftsunternehmen, die für sie Textilien
sammeln. Das heißt, eine gemeinnützige Sammlung ist nichts anderes als
eine gewerbliche Sammlung. Diese wird lediglich unter dem Deckmantel
eines Vereins organisiert.
AG Textilverbund führt gewerbliche Sammlungen durch.
Zum
01.06.2012 wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom
Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. Jede Organisation, die Sammlungen
durchführt, muss gemäß § 18 Abs. 1 KrWG bei zuständigen Behörden diese
Sammlungen anzeigen. Diese sollen dafür sorgen, dass die jeweilig
zuständigen Behörden selbst entscheiden können, ob sie eine Sammlung
zulassen oder nicht. Eine gewerbliche Sammlung wird nur gestattet, wenn
kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht beeinträchtigt werden.
Die Gemeinden, Landkreise oder kreisfreien Städte verlangen verschiedene
Angaben eines Unternehmens, wie zum Beispiel Unternehmensgröße und
–art, Sammlungsdauer und –umfang und auch, was mit den Abfällen
nachweislich passiert.
Gemeinnützige
Sammlungen werden lediglich erlaubt, wenn der Träger nachweislich eine
steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse
ist.
Sammlungen
müssen drei Monate vor Beginn angezeigt werden. Die bereits vor dem
01.06.2012 durchgeführten Sammlungen mussten bis zum 31.08.2012
angezeigt werden.
den kompletten Artikel der AG Textilverbund finden Sie hier.
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